Preise

Die Honorare für Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen werden nach unterschiedlichen Kriterien berechnet.

Dolmetscheinsätze rechne ich grundsätzlich nach Tages-, Halbtages- oder Stundensätzen ab. Dabei wird gegebenenfalls auch die Vorbereitungszeit mitberücksichtigt (etwa bei relativ kurzen, aber vorbereitungsintensiven Notariatseinsätzen). Bitte beachten Sie, dass auch die Fahrtzeit zum Einsatzort hin bzw. vom Einsatzort zurück mit einbezogen wird. Denn in dieser Zeit bin ich für Sie unterwegs und kann keine anderen Aufträge erledigen.

Übersetzungen rechne ich gewöhnlich nach Standardzeilen (50 – 55 Zeichen einschließlich Leerzeichen) in der Zielsprache ab; gezählt wird mit einem Standardzeilenzählprogramm (TextCount). Dabei richtet sich der Zeilenpreis in erster Linie nach dem Schwierigkeitsgrad des Textes, der Textsorte und dem Fachgebiet. Übersetzungen mit hohem Recherche- oder Formatierungsaufwand werden nach Stundensätzen abgerechnet.

Bei Eilübersetzungen mit besonders engen Terminen fällt unter Umständen ein Eilzuschlag an.

Auf Anfrage erstelle ich Ihnen gerne ein persönliches, unverbindliches und kostenloses Angebot.

Ich verweise an dieser Stelle ergänzend auf die sehr nützlichen Hinweise des Bundesverbands der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ) zur Preisgestaltung, zur Vorbereitung der Auftragsvergabe und zur Abwicklung.