Beglaubigungen
Übersetzungen für Ämter und Behörden sowie zur Einreichung bei Gericht müssen häufig beglaubigt werden. Hierzu sind nur ermächtigte, beeidigte (wahlweise vereidigte) und/oder öffentlich bestellte Übersetzerinnen und Übersetzer befugt. Ich verfüge seit 1990 über die Beeidigung durch das Landgericht Hannover und kann somit Übersetzungen EN-DE-EN und FR-DE-FR beglaubigen.
Sollen Dokumente im Ausland verwendet werden, so bedarf es möglicherweise zusätzlich zur Beglaubigung der Übersetzung einer Legalisation oder Apostille. Näheres hierzu finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes unter Beglaubigung / Legalisation / Apostille / Beschaffung von Urkunden.